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Teilnahmebedingungen Weiterempfehlungsprogramm

Stand: September 2026

1. Einleitung

1.1 Das Weiterempfehlungsprogramm der Foxana Versicherungen AG (nachfolgend „Foxana“) ist ein Instrument zur Adressgenerierung. Es belohnt bestehende und interessierte Personen, die durch aktive Weiterempfehlung interessierte Personen an Foxana vermitteln.

1.2 Die Weiterempfehlung erfolgt über das Empfehlungsformular auf empfehlung.foxana.ch oder über einen persönlichen Link, den die weiterempfehlende Person von einem Foxana-Berater erhält.

2. Zweck und Geltungsbereich

2.1 Die vorliegenden Bestimmungen regeln den Anspruch auf eine Belohnung, welcher aus der Kundengewinnung mittels Weitergabe von Empfehlungen entsteht.

2.2 Die vorliegenden Bestimmungen sind gültig ab September 2026 und ersetzen alle früheren Regelungen. Foxana hat das Recht, die Bestimmungen einseitig und jederzeit zu ändern.

2.3 Foxana behält sich das Recht vor, die Belohnung jederzeit anzupassen oder das Weiterempfehlungsprogramm zu einem beliebigen Zeitpunkt zu beenden. Bis dahin eingegangene Weiterempfehlungen werden nach den hier festgelegten Bedingungen berücksichtigt.

3. Betroffene Personen

3.1 Weiterempfehlende Person (Empfehlungsgeber)

Die weiterempfehlende Person ist eine volljährige natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Sie kann keine juristische Person sein.

3.2 Empfohlene Person (Interessent)

Die empfohlene Person ist eine volljährige natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, die zum Zeitpunkt der Empfehlung noch keinen entsprechenden Versicherungs- oder Vorsorgevertrag über Foxana abgeschlossen hat.

4. Anspruchsvoraussetzungen

4.1 Die weiterempfehlende Person hat der Weitergabe ihrer Daten zum Zweck der Vermittlung ausdrücklich zugestimmt.

4.2 Die weiterempfehlende Person hat die Daten der empfohlenen Person mit deren Einverständnis übermittelt. Sie versichert, die empfohlene Person vorgängig informiert und deren Zustimmung eingeholt zu haben.

4.3 Für jede Weiterempfehlung gibt es nur eine weiterempfehlende Person. Die Belohnung geht an diejenige unter mehreren weiterempfehlenden Personen, deren Weiterempfehlung zuerst bei Foxana eingegangen ist.

4.4 Weiterempfehlungen, die mehr als drei Monate nach der Erstellung des Vertrags eingereicht bzw. gemeldet werden, werden nicht mehr berücksichtigt.

4.5 Die weiterempfohlene Person darf innerhalb der letzten 24 Monate keine gleichartige Versicherungs- oder Vorsorgelösung über Foxana abgeschlossen haben.

5. Ausschlüsse

In den nachfolgenden Fällen besteht kein Anspruch auf eine Belohnung:

5.1 Wiederabschluss innerhalb von 24 Monaten einer gleichwertigen bzw. gleichartigen Versicherungs- oder Vorsorgelösung.

5.2 Gegenseitige Weiterempfehlung zweier Personen.

5.3 Die empfohlene Person ist noch nicht volljährig.

5.4 Vorgeburtliche Anmeldungen.

5.5 Anmeldungen von Kindern durch ihre Eltern oder Personen im gleichen Haushalt.

5.6 Die empfohlene Person ist bereits über einen anderen Foxana-Vermittler in Bearbeitung oder wurde bereits von einer anderen Person empfohlen.

5.7 Der Vertrag kommt aufgrund einer Ablehnung durch die Versicherungsgesellschaft (z.B. nach Gesundheitsprüfung) nicht zustande.

5.8 Die weiterempfohlene Person storniert oder widerruft den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist.

6. Belohnung

6.1 Die Belohnung wird ausgerichtet, wenn die empfohlene Person einen der folgenden Verträge über Foxana abschliesst und der Vertrag von der Versicherungsgesellschaft bzw. dem Vorsorgeanbieter angenommen wird:

ProduktkategorieVoraussetzungBelohnung
KrankenkasseAbschluss einer Grundversicherung nach KVG und mindestens einer Zusatzversicherung nach VVG (inklusive bestandener Gesundheitsprüfung)CHF 50.–
VorsorgeAbschluss einer Vorsorgelösung (z.B. Säule 3a, Säule 3b oder Lebensversicherung) inklusive Annahme durch den VorsorgeanbieterCHF 100.–

6.2 Die Belohnung erfolgt in Form eines Gutscheins.

6.3 Eine Weiterempfehlung gilt als erfolgreich, wenn diese zu einem Vertragsabschluss gemäss den Anspruchsvoraussetzungen führt und die empfohlene Person zum Zeitpunkt der Abrechnung weiterhin über Foxana versichert bzw. Vertragspartner ist.

6.4 Pro empfohlene Person und Produktkategorie wird höchstens eine Belohnung ausgerichtet. Mehrfache Belohnungen bei mehreren Abschlüssen sind kumulierbar (z.B. Krankenkasse + Vorsorge = CHF 150.–).

6.5 Die Belohnung wird ausgerichtet, sobald der Vertrag durch die Versicherungsgesellschaft bzw. den Vorsorgeanbieter definitiv policiert wurde und Foxana die entsprechende Vermittlungsprovision erhalten hat. Die Auszahlung erfolgt in der Regel periodisch nach Eingang der Provisionsabrechnung.

7. Unzulässige Handlungen

7.1 Die weiterempfehlende Person ist mit Ausnahme der Weitergabe von Adressdaten und Weiterempfehlungen nicht befugt, für Foxana weitere rechtliche oder tatsächliche Handlungen vorzunehmen. Sie ist insbesondere nicht befugt, die empfohlene Person in Versicherungsfragen zu beraten oder verbindliche Zusagen im Namen von Foxana zu machen.

7.2 Belohnungen aus dem Weiterempfehlungsprogramm können nicht mit weiteren Kontaktvermittlungs-Vergütungen oder Provisionen kombiniert werden.

7.3 Missbräuchliche Weiterempfehlungen (z.B. Angabe fiktiver Personen, Selbstempfehlungen, systematische Empfehlungen ohne persönlichen Bezug) führen zum sofortigen Ausschluss vom Programm ohne Belohnungsanspruch.

8. Datenschutz

8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung der Foxana Versicherungen AG, einsehbar unter foxana.ch/datenschutz.

8.2 Die weiterempfehlende Person bestätigt mit der Übermittlung, dass sie berechtigt ist, die Kontaktdaten der empfohlenen Person zum Zweck der Vermittlung an Foxana weiterzugeben.

8.3 Die Kontaktdaten der empfohlenen Person werden ausschliesslich zum Zweck der Kontaktaufnahme durch einen Foxana-Berater verwendet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht, sofern kein Vertragsverhältnis zustande kommt.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1 Ein Rechtsanspruch auf eine Belohnung besteht nur bei Erfüllung sämtlicher in diesen Bestimmungen genannten Voraussetzungen.

9.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über allfällige Streitigkeiten entscheidet Foxana abschliessend.

9.3 Bei Missbrauch oder Verstoss gegen diese Bestimmungen behält sich Foxana rechtliche Schritte vor.

9.4 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Foxana Versicherungen AG.

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